Seniorenbetreuung

Ambulante Krankenpflege

Die Tätigkeit der ambulanten Pflege

Der ambulante Pflegedienst unterstützt die Pflegebedürftigen in der Pflege und die Angehörigen bei der Pflege im eigenen Heim. Dieser bietet den Familien Hilfe und Unterstützung im Alltag, damit die pflegenden Angehörigen Pflege und Beruf sowie die Betreuung optimal organisieren können. Das Angebot des ambulanten Pflegedienstes erstreckt sich über die einzelnen Bereiche. Dies sind vor allem körperbezogene Maßnahmen wie etwa Ernährung, Körperpflege sowie die Förderung der Bewegungsfähigkeit. Dazu gehören auch die häusliche Krankenpflege gemäß § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Versicherung wie zum Beispiel Verbandswechsel, Medikamentengabe, Injektionen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder Maßnahmen der Betreuung bei der Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte. Wichtig sind auch die Hilfen im Bereich der Haushaltsführung, zum Beispiel Reinigen der Wohnung oder Kochen oder die Beratung der Pflegebedürftigen und der Angehörigen bei den Fragestellungen sowie die Unterstützung bei der Vermittlung von Diensten wie Essensbelieferung oder die Organisation von Fahrerdiensten und Krankentransporte.

Ambulante Pflege

Die ambulante Pflege kommt dann zum Einsatz, wenn eine Person infolge einer Krankheit oder altersbedingt pflegebedürftig wird und dann auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. In diesem Fall unterstützen pflegende Angehörige oder Pflegekräfte des Pflegedienstes den Patienten in dem häuslichen Umfeld. Die vielfachen Leistungen einer ambulanten Pflege sollen es den Pflegebedürftigen ermöglichen, sehr gut in der vertrauten Umgebung versorgt zu sein. Hierzu gewährt die Pflegeversicherung den pflegebedürftigen Menschen verschiedene Zuschüsse. Diese informiert zugleich über die Leistungen einer ambulanten Pflege, die Vorteile einer ambulanten und häuslicher Pflege und gibt Hinweise, was bei der Auswahl des zuständigen Pflegedienstes zu beachten ist.
Mit der ambulanten Pflege, welche auch als häusliche Pflege bezeichnet wird, erhalten Pflegebedürftige pflegerische, hauswirtschaftliche und medizinische Versorgung in dem eigenen Zuhause. Eine ambulante Betreuung und Pflege von Patienten kann sowohl durch professionelle Pflegekräfte des ambulanten Dienstes oder durch die Angehörigen erfolgen. Die ambulanten Pflegedienste kommen bei Bedarf in der Woche oder mehrmals am Tag zum Patienten nach Hause und unterstützen diesen und die Angehörigen bei den täglichen Aufgaben.
Wenn mit dem Älterwerden Krankheiten sowie körperliche und geistige Einschränkungen einhergehen, dann sind Betroffene meistens auf die Betreuung und die pflegerische Versorgung durch andere Menschen angewiesen. Dies beginnt mit täglichen Aufgaben wie zum Beispiel der Körperpflege oder dem Einkauf von Lebensmitteln, welchen die Senioren nicht mehr allein bewältigen können. Aufgrund des Umstands wünschen sich die meisten Patienten, weiterhin zuhause leben zu bleiben. In diesem Fall übernehmen meist Angehörige die Betreuung und die Pflege des Familienmitglieds.

Die Möglichkeiten für die ambulante Pflege und die 24 Stunden Betreuung

Jeder Patient benötigt abhängig von der Pflegesituation Unterstützung in den einzelnen Bereichen. Während der Pflegebedürftige viele Dinge noch allein erledigen kann, ist bei weiteren Maßnahmen eine Hilfe nötig. Für die Pflege im eigenen Hause gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die sich abhängig von dem einzelnen Bedarf kombinieren lassen.

Die Leistungen zur ambulanten Pflege sind die Unterstützung durch ambulante Pflegedienste, der Hausnotruf, die Unterstützung durch die Familie, die 24 Stunden Betreuung und ein mobiler Pflegedienst. Weitere Informationen zu Kosten einer 24-Stunden-Pflege finden Sie hier: 24 Stunden Pflege Kosten

Die Bedeutung der Pflegesachleistungen in der ambulanten Krankenpflege

Die Pflegesachleistungen bei der ambulanten Krankenpflege sind gemäß § 36 SGB XI alle pflegerischen Hilfen, welche zu Hause von professionellen Fachkräften für die ambulante Pflege geleistet werden sowie Tages- und Nachtpflege für Bedürftige mit Pflegegrad 2, 3, 4 und 5. Dabei übernehmen die Pflegekassen die entstehenden Kosten bis zur Höchstsumme der Sachleistungsansprüche des jeweiligen Pflegegrads.
Der Begriff „Sachleistung“ kann irreführend sein. Dabei handelt sich nicht um materielle Leistungen in Form von Gegenständen. Daher werden in der Pflege Dienstleistungen verstanden, welche von Mitarbeitern des ambulanten Pflegedienstes für die Patienten erbracht werden.
Die Pflegesachleistungen in der ambulanten Pflege sind pflegerische Hilfen bei der Ernährung, Bewegung und der Körperpflege, was Pflegeexperten Grundpflege nennen und die Beihilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. In Wohnung und zugleich in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen, wo die Patienten für kurze Zeit ambulant versorgt werden, können Versicherte mit den jeweiligen Pflegegraden 2, 3, 4 und 5 diese Sachleistungen beanspruchen.
Pflegesachleistungen sind alle pflegerischen Hilfen, die zu Hause von den Kräften für ambulante Pflege abgeleistet werden sowie Tages-und Nachtpflege für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, 3, 4 und 5.

Die Auswahlmöglichkeiten der ambulanten Krankenpflege

Pflegebedürftige und die Angehörigen haben Möglichkeiten bei der Zusammenstellung und der Gestaltung des von ihnen gewünschten Angebotes in der häuslichen Krankenpflege. Diese sind vom Pflegedienst vor Abschluss des Vertrages und nach jeder Veränderung durch einen Kostenvoranschlag über die Kosten der beabsichtigten Leistungsinanspruchnahme zu informieren. Hierdurch bleibt die Möglichkeit der Gestaltung mit der hiermit verbundenen Kostenfolge für die Patienten im Rahmen des jeweiligen Pflegearrangements nachvollziehbar und transparent. Zu beachten ist dabei, dass die Dienste von den Pflegekassen zugelassen sein müssen, um die entsprechenden Leistungen über diese abrechnen zu können.
Einen Überblick über die zugelassenen Pflegedienste geben die Preisvergleichs- und Leistungslisten, die die Pflegekassen kostenfrei auf Anforderung zur Verfügung stellen, welcher zugleich im Internet abrufbar sind.
Eine ambulante Pflege erfolgreich beantragen, können nur Menschen, die die Voraussetzungen dazu erfüllen. Grundsätzlich haben diese dann Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, wenn sie als pflegebedürftig eingruppiert werden. Hierzu muss zuerst eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder durch MEDICPROOF für privat versicherte Patienten erfolgen. Danach erhalten die Betroffenen, sofern diese Einschränkungen in der Selbstständigkeit aufweisen, einen Pflegegrad der Höhe von 1 bis 5 zugeordnet. Wenn der Pflegegrad 2 oder höher vorliegt, haben die Betroffenen Anspruch auf den ambulanten Pflegedienst, welchen diese ganz oder teilweise beauftragen können.
Pflegebedürftig nach dem § 14 des Sozialgesetzbuches XI ist eine gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten und daher die nötige Hilfe anderer Menschen. Es muss sich dabei um solche Menschen handeln, die körperliche, psychische oder kognitive Beeinträchtigungen aufweisen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig bewältigen können. Dabei muss die Pflegebedürftigkeit auf Dauer, voraussichtlich für wenigstens sechs Monate und mindestens auf jener in §15 definierten Schwere bestehen.

Im Bereich der ambulanten Krankenpflege werden alle Pflegeleistungen zu Hause in der bekannten Umgebung erbracht. Die Leistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) XI und XII definiert. Die häusliche Pflege hat immer Vorrang vor einer stationären Pflege. Häusliche Krankenpflege kann von einem Pflegedienst, von Freuden, Nachbarn oder von Familienangehörigen geleistet werden.

Am 01. Januar 2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft getreten. Der Schwerpunkt des liegt dabei in der Umsetzung des neuen Begutachtungsverfahrens und auf den neuartigen Pflegegraden. Statt der bisher gültigen drei Pflegestufen gibt es fünf neue Pflegegrade, welche eine individuellere und gerechtere Einstufung und Begutachtung der Pflegebedürftigen zulässt. Bei der Begutachtung der Patienten werden zukünftig neben körperlichen Beschränkungen vor allem Einschränkungen in der Kompetenz im Alltag berücksichtigt.
Solche Pflegefachkräfte, welche bei einem ambulanten Pflegedienst arbeiten, treten jeden Tag mit den Leistungsbereichen in der ambulanten Pflege in Berührung. Das sogenannte Leistungskomplexsystem ist ein besonderes System, um die Leistungen ambulanter Pflegedienste zu bezahlen. Wenn die Betroffenen sich den Leistungskatalog der ambulanten Krankenpflege ansehen, stellen diese sehr schnell fest, dass es verschiedene Pakete gibt. Die Leistungspakete werden auch Leistungskomplexe genannt und fassen verschiedene hauswirtschaftliche und pflegerische Leistungen zusammen und diese werden mit Punkten versehen.
Die Sicherung in der ambulanten Pflege ist besonders wichtig. Daher legt der Pflegedienst eine Mappe bei der ambulanten Pflege an. Hierin befinden sich Angaben zum Gesundheitszustand sowie zur Medikation. Eine lückenlose und laufende Dokumentation trägt vor allem dazu bei, die Qualität in der ambulanten Krankenpflege zu sichern. Eine Pflegedokumentation sowie der Leistungsnachweis für den verantwortlichen Kostenträger werden durch einen ambulanten Pflegedienst separat behandelt.

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